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Pflicht zur Fernablesung bis 2026: So gelingt der Umstieg ohne Systembruch

Pflicht zur Fernablesung bis 2026: So gelingt der Umstieg ohne Systembruch

Die Umrüstung auf fernablesbare Zähler ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Viele Unternehmen stehen dabei vor der gleichen Herausforderung: Wie lässt sich der Wechsel umsetzen, ohne bestehende Abläufe komplett umzustellen?

Übergang ohne Unterbrechung

Mit modernen Datensammlern und den µon²-Geräten ist ein besonders flexibler Umstieg möglich. Dank integrierter Zwei-Protokoll-Technologie können unterschiedliche Auslesearten parallel betrieben werden:

  • Automatische Datenübertragung zu festen Zeiten in bestehende Systeme (z. B. ins µportal)
  • Zusätzliche mobile Auslesung (Walk-by) in einem separaten Zeitfenster

Das ermöglicht einen schrittweisen Übergang ohne sofortige Umstellung aller Prozesse.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Bestehende Abläufe können zunächst weitergeführt werden
  • Schrittweise Einführung der Fernablesung
  • Kein sofortiger Komplettwechsel erforderlich

Gerade bei kleineren Liegenschaften oder individuellen Anforderungen bietet diese Flexibilität einen entscheidenden Vorteil.

Alles aus einer Hand

Neben der passenden Technologie ist auch die richtige Begleitung entscheidend. Als Komplettanbieter unterstützen wir Sie während des gesamten Umstellungsprozesses – von der Planung bis zur Umsetzung:

  • Verbrauchsdatenmessgeräte
  • Datensammler und Systemtechnik
  • Montagematerial
  • Softwarelösungen zur Datenerfassung und -verwaltung

Sie profitieren von einem zentralen Ansprechpartner und einer durchgängigen Lösung.

Jetzt vorbereitet starten

Mit näher rückender Frist steigen auch der Zeitdruck und die Nachfrage nach Ressourcen. Wer frühzeitig handelt, sichert sich klare Planung und vermeidet unnötigen Mehraufwand.

Starten Sie jetzt strukturiert in die Umrüstung und lassen Sie sich individuell beraten. Ein passendes Konzept sorgt dafür, dass der Wechsel reibungslos und effizient gelingt.